Einführung eines Datenschutzmanagementsystems
Datenschutzmanagement – mit System einführen Mit SpediHub haben Sie Ihre Daten im Griff Gemeinsam mit Ihnen stellen wir ein angemessenes Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen sicher.
Seit 24.11.2021 ist der Zutritt zu Ihrer Spedition sowohl für Mitarbeiter als auch für die Geschäftsleitung nur dann gestattet, wenn diese genesen, geimpft oder negativ getestet sind. Dies gilt nicht nur in Innenräumen, sondern auch in Außenbereichen. Wer gegen die Spielregeln verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25.000 €.
Nun stehen Sie vor zwei dringenden Fragen:
Wie kann die Zutrittskontrolle organisiert werden? Wie kann diese datenschutzkonform erfolgen?
Darauf habe ich folgende Antworten:
Wird der 3G-Status direkt beim Zutritt zur Spedition kontrolliert, müssen Sie das Ergebnis für 6 Monate aufbewahren. Das ist Ihr Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden, dass Sie Ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sind.
Wichtig: Sie (eine beauftragte Person oder Firma) schauen sich den Nachweis an und notieren, dass der Nachweis erbracht wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Warum? Weil in dem Fall aus meiner Sicht keine Einwilligung von den Beschäftigten notwendig ist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist § 73 IfSG.
Diese Vorgehensweise bedeutet natürlich einen erheblichen organisatorischen Aufwand, da jeder Unternehmensangehörige jeden Tag vor Arbeitsantritt kontrolliert werden muss.
Nun kommt erst einmal eine gute Nachricht: Die tägliche Kontrolle des 3G-Status kann für Geimpfte und Genesene entfallen. Dann müssten nur noch Ungeimpfte täglich einen Schnelltest oder PCR-Test vorweisen. Diese Nachricht beinhaltet allerdings ein „aber“:
Die tägliche Kontrolle von Geimpften und Genesenen kann nur dann entfallen, wenn der Impfstatus – inklusive eines Wiedervorlage-Datums! – gespeichert wird. Da Gesundheitsdaten nun aber sensible Daten sind, darf gemäß EU-DSGVO eine Verarbeitung erst mit Einwilligung der Beschäftigten erfolgen. Sonst droht Ihnen als Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 2–4 % vom Jahresumsatz.
Die Zutrittskontrolle gilt nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Außenbereich, in Lagerhallen, Unterkünften oder auf dem Betriebsgelände. Selbst eine Baustelle zählt als Arbeitsplatz. Ausnahmen bilden das Homeofficeund der Arbeitsplatz im LKW. Laut BGL ist jedoch damit zu rechnen, das die 3G-Regelung auch beim Be-und Entladekontakt gefordert werden sind.
Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. Der Schnelltest kann auch im Betrieb von einer fachkundigen Peron durchgeführt werden. Wichtig ist , dass eine bevollmächtigte Person die Durchführung des Test kontrolliert. Ein Selbsttest gilt nicht als ausreichender Nachweis.
Mitte Dezember will die neue Regierung eine Zwischenbilanz ziehen. Voraussichtlich bis 19.03.2022 wird sich an der aktuellen 3G-Regelung nichts ändern.
Der Arbeitgeber darf sich nur aus einem Grund notieren, welches G vorgezeigt wurde: Damit er auf Basis dieser Information sein Hygienekonzept anpasst. Nur zu dem Zweck darf diese Info verwendet werden.
Ich habe bereits die notwendigen Dokumente für die neue Situation vorbereitet. Das sind zum einen eine Muster-Einwilligung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zwecks 3G-Kontrolle, zum anderen ist das ein Formular mit entsprechenden Datenschutzhinweisen.
Schreiben Sie mir gerne, dann stelle ich Ihnen diese zur Verfügung.
* Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient als organisatorische Hilfestellung.
Ihr Ansprechpartner Tim Iglauer
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Betrieblichen Datenschutz sicherstellen Als externer Datenschutzbeauftragter schützt Spedihub Sie vor kostspieligen Abmahnungen.Ihr Vorteil: Sie minimieren Ihr Risiko, ohne dass Sie sich selbst all das Wissen
Geschäftsführer: Tim Iglauer
Unter den Pappeln 7 | 34327 Körle
E-Mail: tim.iglauer@spedihub.de
Telefon: 05665 / 180 98 50
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Mobil: 0177 / 650 68 16
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Ihr Tim Iglauer
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