Wie Logistiker von einem ISMS profitieren
So schützen Sie Ihre Spedition mit einem Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) vor Hackerangriffen und Cyberattacken.
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Als würde nicht das Lieferkettengesetz schon genug Ressourcen in Beschlag nehmen, müssen sich Unternehmen auch mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auseinandersetzen.
Wieder eine rein organisatorische Aufgabe, die keinen Ertrag erwirtschaftet?
Bereits im Dezember 2019 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die den Schutz von Whistleblowern gewährleisten soll. Diese Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern gilt für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.
Welches Ziel steckt dahinter? Es sollen Missstände in Unternehmen aufgedeckt werden können, ohne dass dem Hinweisgeber daraus Nachteile entstehen. Bisher konnten Hinweisgeber Repressalien wie Mobbing, Kündigung oder Rufschädigung befürchten. Das neue Gesetz soll solche Bedenken minimieren und Hinweisgeber vor den Konsequenzen ihrer Offenlegung schützen.
Um diese Maßgabe umzusetzen, sind Unternehmen dazu angehalten, effiziente und sichere Meldewege zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.
Nach der Ablehnung des geplanten Gesetzes im Bundesrat sind Inkrafttreten und genauer Inhalt des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes derzeit offen. Das Gesetz wird aber auf jeden Fall kommen, da es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, die zwingend erfolgen muss.
Für die Umsetzung des HinSchG erweisen sich digitale Hinweisgebersysteme als Best Practice. Hier gibt es auch für mittelständische und kleine Firmen bereits kostengünstige Lösungen.
Das Hinweisschutzgebergesetz tritt 3 Monate nach Verkündung in Kraft. Es betrifft sowohl private als auch öffentliche Unternehmen.
Nach dem Hinweisschutzgebergesetz müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem einrichten. Der konkrete Zeitpunkt der Implementierung ist abhängig von der Beschäftigtenanzahl:
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist jedoch auch für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten empfehlenswert, um eine offene Unternehmenskultur zu fördern und Mitarbeiter dazu zu ermutigen, Missstände zu melden.
Das geplante Gesetz wurde vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossen. Allerdings verfehlte es die erforderliche Zustimmung im Bundesrat.
Da der Gesetzgeber verpflichtet ist, eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, ist aber in jedem Fall mit einem Hinweisgeberschutzgesetz zu rechnen. Bundesregierung und Bundestag müssen daher mit den Ländern einen Kompromiss finden. Sollte der Bundesrat diesem Kompromiss in einer neuen Sitzung ausreichend zustimmen, tritt das Hinweisgeberschutzgesetz drei Monate später in Kraft.
Am 17. März 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz erneut im Bundestag in 1. Lesung debattiert.
Dieser Beitrag wird dann entsprechend aktualisiert.
Bei der Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems ist der Betriebsrat einzubinden. Hier greift § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG, demnach der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über alles zu unterrichten hat, was dieser für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Der Betriebsrat wird dann prüfen, welche Aufgaben von ihm wahrzunehmen sind.
Im Gesetzesentwurf ist u. a. vorgesehen, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro demjenigen droht, der eine Meldung verhindert bzw. dies versucht oder wenn eine unberechtigte Repressalie gegen den Hinweisgeber ergriffen wird. Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro soll verhängt werden können, wenn das interne Meldesystem nicht eingerichtet oder nicht betrieben wird.
Auf der anderen Seite sollen auch Sanktionen für Personen festgelegt werden, die vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige Informationen weitergeben. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person zum Schadensersatz verpflichtet (§ 38 HinSchG).
Das Hinweisgebersystem soll es Hinweisgebern ermöglichen, Meldungen zu folgenden Themen zu erstatten, ohne Nachteile für sich befürchten zu müssen.
Da Logistiker bekanntlich Meister in der Organisation komplexer Prozesse sind, sollte die Organisation eines Hinweisgebersystems keine große Herausforderung darstellen.
Dennoch gibt es für Logistiker im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einiges zu beachten:
Unter dem Strich kann das Hinweisgebersystem zu einer Verbesserung der Unternehmenskultur, zu mehr Transparenz und sogar zu mehr Wirtschaftlichkeit beitragen.
Da eine externe Meldung eine behördliche Untersuchung auslöst, sollten Unternehmen den internen Meldekanal so einrichten, dass die Beschäftigten Vertrauen zu diesem Kanal aufbauen. Wenn das Problem intern bearbeitet und gelöst werden kann, ist es möglich, eine behördliche Untersuchung vom Unternehmen abzuwenden. Unternehmen sollten also ein Interesse daran haben, den internen Meldekanal zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten und die Möglichkeit anonymer Meldungen zu bieten.
Empfehlenswert sind digitale Hinweisgebersysteme. Hier gibt es auch für mittelständische und kleine Firmen bereits kostengünstige Lösungen.
Vorteil eines IT-gestützten Hinweisgebersystems ist, dass es die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation zwischen Hinweisgeber und zuständigem Mitarbeiter bietet. Sofern die IP-Adresse des Hinweisgebers nicht vom System gespeichert wird, ist keine Rückverfolgung des Hinweisgebers möglich.
Ein Hinweisgebersystem kann innerhalb eines Compliance-Management-Systems angelegt werden. Unternehmen sollten dann aber darauf achten, dieses auf die Vorgaben der Richtlinie bzw. des HinSchG anzupassen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Um den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden und gleichzeitig einen möglichst einfachen Umgang mit den Hinweisen zu ermöglichen, bietet sich der Einsatz einer Plattform an.
Mit der Hinweisgeberplattform von SpediHub kann der Hinweisgeber bei Bedarf einen anonymen Meldeweg nutzen. Ebenso können Hinweise durch den internen oder externen Meldestellen-Beauftragten manuell erfasst und zeitnah weiterverfolgt werden.
Das Whistleblower-Portal bietet verschiedene Möglichkeiten, die Plattform an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens individuell anzupassen:
Gerne zeigen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch, welche Möglichkeiten die Whistleblower-Plattform für Sie bietet.
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Geschäftsführer: Tim Iglauer
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