NIS2-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den deutschen Anlagen- und Maschinenbau
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems 2) ist eine überarbeitete Fassung der ersten NIS-Richtlinie von 2016. Sie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der gesamten EU zu gewährleisten.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich, indem sie zusätzliche Sektoren einbezieht, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivitäten in der EU als kritisch betrachtet werden. Speziell für den Anlagen- und Maschinenbau bedeutet dies eine deutliche Ausweitung der Cybersicherheitsanforderungen. Unternehmen in diesem Sektor müssen nun strengere Sicherheitsprotokolle implementieren und sind zu einer verbesserten Vorfallberichterstattung verpflichtet. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Sicherheit und Stabilität der kritischen Infrastrukturen in Europa zu gewährleisten.
Wesentliche Unterschiede zur vorherigen Richtlinie umfassen die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf mehr Sektoren, detailliertere Vorschriften für Risikomanagementmaßnahmen und die Berichterstattung über Cybersicherheitsvorfälle, sowie höhere Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Zusammenfassung für den eiligen Leser
Die neue Richtlinie NIS2 soll die sichere digitale Zukunft im Maschinenbau vor Cyberangriffen schützen. Tauchen Sie ein in die Welt der verschärften Meldepflichten, der höheren Sicherheitsanforderungen und des EU-weiten Meldewesens. Erfahren Sie, warum Experten empfehlen, frühzeitig externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich so einen Vorsprung in der digitalen Sicherheitslandschaft des Maschinenbaus zu sichern. Starten Sie jetzt in eine zukunftssichere Cybersicherheit – wir begleiten Sie auf dem Weg!
Das verarbeitende Gewerbe, darunter der Maschinenbau, Fahrzeugbau und Hersteller von elektronischen und optischen Erzeugnissen, zählen zu den kritischen Sektoren. Betroffen sind die wichtigen Einrichtungen, darunter werden große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) und mittelgroße Unternehmen (zwischen 50 und 249 Mitarbeiter).
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Auswirkungen auf den Anlagen- und Maschinenbau
Die NIS2-Richtlinie stellt spezifische Anforderungen an Unternehmen im Anlagen- und Maschinenbau, die sich auf die Verbesserung der Cybersicherheit konzentrieren. Dazu gehören die Implementierung robuster Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige Risikobewertungen, die Einrichtung von Vorfallerkennungs- und Reaktionssystemen sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen an zuständige nationale Behörden.
Risikomanagement
Unternehmen müssen ein fortgeschrittenes Risikomanagementprogramm implementieren, das regelmäßige Sicherheitsaudits und
-bewertungen umfasst. Dies beinhaltet die Identifikation von Risiken, die mit ihren Netz- und Informationssystemen verbunden sind, die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen von Cybersicherheitsvorfällen und die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Darüber hinaus müssen betroffene Unternehmen umfassende Risikomanagementmaßnahmen ergreifen, die auch die eigene Lieferkette einschließen. Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, wobei die genaue Einteilung und die damit verbundenen Anforderungen noch von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht festgelegt werden müssen.
Für den Anlagen- und Maschinenbau bedeutet dies eine gründliche Untersuchung der gesamten Wertschöpfungskette, von der Entwicklung und Produktion bis hin zur Lieferkette, um Schwachstellen zu identifizieren und zu adressieren.
Meldepflichten
Die NIS2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Meldepflichten signifikant. Unternehmen sind verpflichtet, ernsthafte Cybersicherheitsvorfälle innerhalb einer strikten Frist an die nationalen Behörden zu melden. Diese Berichte müssen detaillierte Informationen über die Art des Vorfalls, die betroffenen Systeme, die wahrscheinlichen Auswirkungen und die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung des Vorfalls enthalten.
Für die Meldung von Sicherheitsvorfällen sieht die NIS2-Richtlinie einen vierstufigen Meldeprozess vor:
Frühe Erstmeldung: Unverzüglich nach Entdeckung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls.
Bestätigende Erstmeldung: Nach einer ersten Einschätzung des Vorfalls.
Zwischenmeldung: Zur Aktualisierung der Situation.
Fortschrittsmeldung: Bei Bedarf, um weitere Entwicklungen zu berichten.
Abschlussmeldung: Zur finalen Bewertung des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen.
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Organisationen auch dazu, bedeutende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Eine erste Bewertung des Vorfalls muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen, und innerhalb eines Monats ist ein detaillierter Abschlussbericht vorzulegen.
Sicherheitspolitik
Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsrichtlinien und -verfahren entwickeln, dokumentieren und umsetzen, die auf den Schutz ihrer Netz- und Informationssysteme ausgerichtet sind. Diese Dokumente sollten klare Anweisungen zur Handhabung sensibler Informationen, zur Zugriffskontrolle, zum Passwortmanagement, zur physischen Sicherheit und zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle enthalten.
Auf die Bedeutung des Human Factor kann nicht genug hingewiesen werden. Ungeschulte Mitarbeiter sind ein weit geöffnetes Einfallstor für Cyberangriffe. Daher ist sicherzustellen, dass Mitarbeiter in Bezug auf Cybersicherheitsrisiken geschult werden. Regelmäßige Bewusstseinskampagnen sind entscheidend, um Mitarbeiter über Cybersicherheitsrisiken und -praktiken zu informieren. Dies sollte Themen wie Phishing, sichere Passwortpraktiken, den Umgang mit sensiblen Daten und das Erkennen von Sicherheitsbedrohungen umfassen.
Da sich die Bedrohungslandschaft ständig verändert, müssen Unternehmen ihre Sicherheitsrichtlinien und -praktiken regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests. Physische Sicherheitsmaßnahmen können Zugangskontrollsysteme, Überwachungskameras und sichere Aufbewahrungsorte für sensible Daten umfassen. IT-Sicherheitsmaßnahmen beziehen sich auf Firewalls, Antivirenprogramme, Intrusion Detection Systems (IDS), Multi-Faktor-Authentifizierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Ein wesentlicher Punkt ist, klare Pläne und Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu entwickeln. Dies beinhaltet die Identifikation von Schlüsselpersonal, das im Falle eines Vorfalls Verantwortung trägt, sowie Schritte zur Eindämmung, Untersuchung und Behebung des Vorfalls und zur Kommunikation mit relevanten Stakeholdern. Nicht zu vergessen ist auch die Sicherheit der Lieferkette. Konkret sind Risikobewertungen durchzuführen, ob Lieferanten und Partner angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen einhalten.
Es ist hervorzuheben, dass diese Richtlinien sowohl digitale als auch physische Aspekte der Sicherheit umfassen, da beide für die Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität wesentlich sind. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordern zwar ein entsprechendes Engagement und Investitionen in Cybersicherheit, jedoch dienen sie auch dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der Sicherung des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern.
Rechtliche und finanzielle Implikationen
Die rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinie und die möglichen hohen Bußgelder bei Nichteinhaltung erfordern eine sorgfältige Planung der Cybersicherheitsmaßnahmen. Die NIS2-Richtlinie führt strengere Anforderungen und umfangreichere Meldepflichten für Unternehmen ein. Für wichtige Einrichtungen liegt das Bußgeld bei bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Vor allem aber erfordert die Umsetzung der NIS2-Richtlinie von den Unternehmen erhebliche Investitionen in Cybersicherheitsmaßnahmen. Diese Kosten können die Implementierung neuer Sicherheitstechnologien, die Aktualisierung bestehender Systeme, Schulungen für Mitarbeiter sowie die Einführung von Prozessen zur Risikoanalyse und zum Incident-Management umfassen. Die spezifischen Kosten variieren je nach Ausgangslage des Unternehmens, seiner Größe und der Komplexität seiner IT-Infrastruktur.
Unternehmen sollten daher eine umfassende Bewertung ihrer aktuellen Cybersicherheitspraktiken vornehmen und notwendige Anpassungen vornehmen, um Compliance sicherzustellen und finanzielle Risiken zu minimieren. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch ihre Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen stärken und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner sichern.
Vorgehensweise
Die NIS2-Richtlinie wird signifikante Auswirkungen auf den Anlagen- und Maschinenbau haben, indem sie die Sicherheitsstandards erhöht und Unternehmen dazu zwingt, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
Das bringt eine Reihe von technischen und organisatorischen Herausforderungen mit sich. Die Anforderungen gemäß dem Stand der Technik erfordern, dass Unternehmen die neuesten technischen Entwicklungen berücksichtigen und anwenden, um den Schutz ihrer digitalen Infrastrukturen und Dienste zu gewährleisten.
Als Best Practices werden die vier Punkte risikobasierte Ansätze, kontinuierliche Schulung und Bewusstseinsbildung, Investition in Technologie und Expertise sowie Entwicklung eines Incident-Response-Plans empfohlen.
- Risikobasierte Ansätze: Unternehmen sollten ihre Sicherheitsstrategien auf einer gründlichen Risikoanalyse aufbauen, um Ressourcen effektiv zu allokieren und die größten Risiken zu adressieren.
- Kontinuierliche Schulung und Bewusstseinsbildung: Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter können das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken erhöhen und dazu beitragen, menschliche Fehler zu minimieren.
- Investition in Technologie und Expertise: Der Einsatz fortschrittlicher Sicherheitstechnologien und die Konsultation von Sicherheitsexperten können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Verteidigung gegen Cyberbedrohungen zu stärken.
- Entwicklung eines Incident-Response-Plans: Ein gut vorbereiteter Plan für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen kann die Reaktionszeit verkürzen und die Auswirkungen eines Vorfalls minimieren.
Unternehmen werden nicht darüber informiert, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Prüfen Sie daher nach, ob Sie bzgl. Ihrer Größe dazuzählen. Ist dies der Fall, liegt die Verantwortlichkeit bei der Geschäftsführung. Im Unternehmen müssen passende Personen festgelegt werden, die die Vorgaben operativ umsetzen. Sprechen Sie zudem Ihren bestehenden IT-Dienstleister darauf an. Es ist sehr empfehlenswert, sich für die Umsetzung fachkundige Unterstützung hinzuziehen.
NIS2-Richtlinie für den Maschinenbau auf einen Blick - Tipps zur Umsetzung
Die neue NIS2-Richtlinie NIS2 zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU zu gewährleisten. Sie ersetzt die NIS Directive von 2016, indem sie strengere Sicherheitsstandards und Meldepflichten einführt. Ab Oktober 2024 gelten für Unternehmen in 18 kritischen Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten – darunter sind viele Unternehmen, die bisher nicht betroffen waren.
Erfahren Sie, warum Experten empfehlen, frühzeitig externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich so einen Vorsprung in der digitalen Sicherheitslandschaft des Maschinenbaus zu sichern. Starten Sie jetzt in eine zukunftssichere Cybersicherheit – wir begleiten Sie auf dem Weg!
Wichtige Sektoren gemäß NIS2-Richtlinie
• Verarbeitendes Gewerbe
(NACE-Codes 26 bis 30, Herstellung von Datenverarbeitungs-geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen bis zum Maschinenbau)
• Chemikalienindustrie
• Lebensmittelindustrie
• Digitale Dienste
• Medizinproduktehersteller
• Forschungseinrichtungen
Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie betrifft sog. “wesentliche” und “wichtige” Einrichtungen.
Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen
• mit mehr als 50 Mitarbeitern oder
• Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € oder
• einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. €
IT-Sicherheitsgesetz 3.0 und Frist zur Umsetzung
Am 18. Oktober 2024 tritt das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 in Kraft. Alle betroffenen Anlagen- und Maschinenbauunternehmen müssen bis zu diesem Datum die NIS2-Richtlinie umgesetzt haben. Die Strafen für Nichteinhaltung wurden im Vergleich zur NIS Directive von 2016 drastisch verschärft. Der Gesetzgeber droht bei Nichtbeachtung der Richtlinie mit Bußgeldern bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Ihr Weg zu Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie setzt voraus, dass alle betroffenen Unternehmen eine umfassende Cyber-Sicherheitsstrategie implementieren. Dies umfasst die Entwicklung und Einführung von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden.
Nach einem Reifegradmodell lässt sich das NIS2 IT-Sicherheitsniveau ermitteln. Daraus lassen sich ableiten welche IT-Security-Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
Erforderliche Maßnahmen nach NIS-2
Eine solide Cyber-Sicherheitsstrategie stärkt nicht nur die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Bedrohungen und minimiert Risiken, sondern erhöht auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen weniger Angst vor Fehlverhalten haben.
Dies führt zu einer verbesserten Marktposition und Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus fördert die Umsetzung dieser Maßnahmen die Sensibilisierung und das Bewusstsein für IT-Sicherheit im gesamten Unternehmen, was letztlich zu einem sichereren und effizienteren Arbeitsumfeld führt.
Erforderliche Maßnahmen nach NIS2
Eine solide Cyber-Sicherheitsstrategie stärkt nicht nur die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Bedrohungen und minimiert Risiken, sondern erhöht auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen weniger Angst vor Fehlverhalten haben.
Dies führt zu einer verbesserten Marktposition und Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus fördert die Umsetzung dieser Maßnahmen die Sensibilisierung und das Bewusstsein für IT-Sicherheit im gesamten Unternehmen, was letztlich zu einem sichereren und effizienteren Arbeitsumfeld führt.
- Cyber-Sicherheitsstrategie (IT-Sicherheitskonzept) implementieren
- Cybersecurity-Risikomanagement aufbauen
- IT-Sicherheitsrisiken bewerten (Cyber Security Risk Assessment)
- IT-Sicherheitsbeauftragten ernennen
- Berichtspflichten erfüllen
- Aufrechterhaltung des Betriebs sichern durch
• Backup-Management (inkl. Wiederherstellung)
• Notfall- und Krisenmanagement - Sicherheitsmaßnahmen bei Beschaffung, Entwicklung und
IT-Systemen festlegen (inkl. Schwachstellen-Management) - Risikomanagementmaßnahmen für Cyber-Sicherheit evaluieren
- Konzepte für Kryptografie und Verschlüsselung entwickeln
- Konzepte zur Zugriffskontrolle entwickeln
- Multi-Faktor-Authentifizierung anwenden
- Sicherheit der Lieferkette gewährleisten
(Überwachung kritischer Geschäftspartner durch Audits) - Professionellen Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen gewährleisten
- Meldepflichten nachkommen
NIS2 Flyer mit erforderlichen Maßnahmen und Tipps zur Umsetzung
Die kontinuierliche Evaluierung und Anpassung der Cyber-Sicherheitsmaßnahmen stellt sicher, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand der Technik bleibt und effektiv auf sich verändernde Sicherheitslandschaften reagieren kann. Kurz gesagt, die Erfüllung der NIS2-Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Schritt, um die langfristige Sicherheit und den Erfolg Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Störungsmeldung im Maschinenbau
nach der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie stellt spezifische Anforderungen an das Vorfallmanagement, also die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Unternehmen unterliegen folgenden Meldepflichten:
- 24-Stunden-Frühwarnung:
Bei Verdacht auf einen IT-Sicherheitsvorfall muss innerhalb von 24 Stunden eine erste Meldung erfolgen.
Diese Frühwarnung soll eine schnelle Reaktion ermöglichen. - 72-Stunden-Evaluierung:
Innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden eines Vorfalls muss eine detaillierte
Evaluierung der Schwere des Ereignisses und seiner möglichen Auswirkungen erfolgen. - Zwischenbericht: Auf Anfrage der zuständigen nationalen Behörden muss ein Zwischenbericht ggf. mit zusätzlichen Informationen über das Ereignis oder die bisherigen Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden.
- Abschlussbericht nach einem Monat: Ein detaillierter Abschlussbericht ist einen Monat nach dem Vorfall fällig. Dieser sollte eine umfassende Beschreibung der Bedrohung, der Ursachen und der ergriffenen Gegenmaßnahmen enthalten.
Diese Berichtspflichten sind entscheidend, um eine schnelle und effektive Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu gewährleisten und die allgemeine Widerstandsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit im Maschinenbau zu stärken.
Auswirkungen der NIS2-Richtlinie den
Anlagen- und Maschinenbau
Die NIS2-Richtlinie stellt eine signifikante Entwicklung in der Cybersicherheitslandschaft dar, die direkte Auswirkungen auf den Maschinenbau hat. Sie fordert von den Unternehmen, die Erfüllung umfassende Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören die Entwicklung und Implementierung von Risikomanagement- strategien und Sicherheitsrichtlinien, um IT-Sicherheitsvorfälle zu minimieren und Cyber-Angriffen vorzubeugen.
Bis zum 17. Oktober 2024 müssen alle betroffenen Unternehmen einen IT-Sicherheitsbeauftragten benennen und alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie ergreifen. Dazu gehören die Einführung von technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Überwachung und Einhaltung der Cyber-Sicherheit durch ein effektives Risikomanagement.
Neben einem strukturierten Risikomanagement ist die Durchführung von Audits zur Gewährleistung der IT- Sicherheit in der gesamten Lieferkette erforderlich. Diese Audits sind bei wichtigen Geschäftspartnern durchzuführen, die für einen reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich sind. Mit den Audits soll sichergestellt werden, dass keine Schwachstellen in deren IT-Sicherheit bestehen.
Dazu gehören ein strukturiertes Risikomanagement und die Durchführung von Audits zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der gesamten Lieferkette.