Spedihub ist Ihr Spezialist für die Umsetzung Ihrer NIS2 Anforderungen.
Ihr Vorteil: Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zur Umsetzung – Sie haben alles aus einer Hand.
- NIS2-Checkup
- Sparringspartner zu Ihrem IT-Systemhaus
- Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
Hintergrund
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems 2) wurde am 27.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 16.01.2023 im Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der gesamten EU zu gewährleisten.
Deutschland muss die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht überführen.
Das verarbeitende Gewerbe, darunter der Maschinenbau, Fahrzeugbau und Hersteller von elektronischen und optischen Erzeugnissen, müssen detailliertere Vorschriften für Risikomanagementmaßnahmen und die Berichterstattung über Cybersicherheitsvorfälle einhalten. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Sanktionen. Weitere Informationen zum Hintergrund und Auswirkungen.
Bleiben Sie zu der NIS2-Richtline auf dem Laufenden
Ich erkläre mich mit der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzhinweise der SpediHub GmbH einverstanden. Sie abonnieren unseren Newsletter und erhalten die neuesten Beiträge via E-Mail. Mir ist bekannt, dass ich zur Abgabe der Einwilligungserklärung nicht verpflichtet bin.
Wichtige Sektoren gemäß NIS2-Richtlinie
• Verarbeitendes Gewerbe
(NACE-Codes 26 bis 30, Herstellung von Datenverarbeitungs-geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen bis zum Maschinenbau, Herstellung von Teilen, Aufbauen
und Zubehör für Kraftwagen)
• Chemikalienindustrie
• Lebensmittelindustrie
• Digitale Dienste
• Medizinproduktehersteller
• Forschungseinrichtungen
Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie betrifft sog. “wesentliche” und “wichtige” Einrichtungen.
Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen
• mit mehr als 50 Mitarbeitern oder
• Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € oder
• einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. €
Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen
• mit mehr als 50 Mitarbeitern oder
• Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € oder
• einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. €
Was bedeute das für Sie?
Die NIS2-Richtlinie stellt spezifische Anforderungen an Unternehmen im Anlagen- und Maschinenbau, die sich auf die Verbesserung der Cybersicherheit konzentrieren. Dazu gehören die Implementierung robuster Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige Risikobewertungen, die Einrichtung von Vorfallerkennungs- und Reaktionssystemen sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen an zuständige nationale Behörden. Weitere Informationen zum Hintergrund und Auswirkungen.
- Risikomanagement
- Meldepflichten
- Sicherheitspolitik
- Rechtliche und finanzielle Implikationen
Handeln Sie jetzt!
Die neue NIS2 Richtline muss bis zum 17.10.2024 umgesetzt werden. Daher empfiehlt es sich schon jetzt mit dem Thema auseinander zu setzen.
1. Förderung beantragen
50-80% staatliche Förderung möglich!
↓
2. NIS2 IST-Analyse
Wie ist die Ausgangssituation?
↓
3. Austausch mit Ihren IT-Dienstleister Optimierungspotenziale diskutieren
↓
4. Handlungsempfehlungen
Ideenfindung & Konzeption
↓
5. NIS2 Umsetzungsunterstützung
Erarbeitung einer Cyber-Sicherheitsstrategie
(IT-Sicherheitskonzept)
Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus
Erfüllung der NIS2 Anforderungen
Erforderliche Maßnahmen nach NIS2
Eine solide Cyber-Sicherheitsstrategie stärkt nicht nur die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Bedrohungen und minimiert Risiken, sondern erhöht auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen weniger Angst vor Fehlverhalten haben.
Dies führt zu einer verbesserten Marktposition und Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus fördert die Umsetzung dieser Maßnahmen die Sensibilisierung und das Bewusstsein für IT-Sicherheit im gesamten Unternehmen, was letztlich zu einem sichereren und effizienteren Arbeitsumfeld führt.
NIS2 ready in zwei Schritten
1. NIS2 IST-Analyse
Gemeinsam mit Ihnen und ggf. mit Ihrem IT-Dienstleister analysieren wir das aktuelle IT-Sicherheitsniveau, führen einen NIS2-Check durch und erarbeiten Handlungsempfehlungen.
2. NIS2 Umsetzungsunterstützung
• Erarbeitung einer Cyber-Sicherheitsstrategie (IT-Sicherheitskonzept)
• Unterstützung bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen
• Aufbau eines Cybersecurity-Risikomanagements
• Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus
• Erfüllung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie
Legen Sie die Umsetzung der NIS2-Richtline in die Hände eines IT-Security-Spezialisten und profitieren Sie von einer 50-80% Förderung für die Umsetzung!
NIS2 Flyer mit erforderlichen Maßnahmen und Tipps zur Umsetzung
- Cyber-Sicherheitsstrategie (IT-Sicherheitskonzept) implementieren
- Cybersecurity-Risikomanagement aufbauen
- IT-Sicherheitsrisiken bewerten (Cyber Security Risk Assessment)
- IT-Sicherheitsbeauftragten ernennen
- Berichtspflichten erfüllen
- Aufrechterhaltung des Betriebs sichern durch
• Backup-Management (inkl. Wiederherstellung)
• Notfall- und Krisenmanagement - Sicherheitsmaßnahmen bei Beschaffung, Entwicklung und
IT-Systemen festlegen (inkl. Schwachstellen-Management) - Risikomanagementmaßnahmen für Cyber-Sicherheit evaluieren
- Konzepte für Kryptografie und Verschlüsselung entwickeln
- Konzepte zur Zugriffskontrolle entwickeln
- Multi-Faktor-Authentifizierung anwenden
- Sicherheit der Lieferkette gewährleisten
(Überwachung kritischer Geschäftspartner durch Audits) - Professionellen Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen gewährleisten
- Meldepflichten nachkommen
Fördermöglichkeiten für die NIS2-Richtlinie
Sichern Sie sich staatliche Unterstützung für die Erfüllung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist ein wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU dar.
Unser Ziel ist es, das verarbeitende Gewerbe bei der Erfüllung der neuen IT-Sicherheitsanforderungen zu unterstützen.
Nutzen Sie staatliche Förderprogramme, um Ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu optimieren.
Wer ist förderfähig?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
- weniger als 50 Mio. Umsatz im Vorjahr oder weniger als 43 Mio. Bilanzsumme
Was wird gefördert?
- Durchführung einer IST-Analyse gemäß NIS2
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
- Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen
- Je nach Programm Erstattung von 50-80% der Beratungskosten
Welche Vorteile haben Sie durch die geförderte NIS2-Umsetzung?
-
Erstellung einer individuellen Cyber-Sicherheitsstrategie
(IT-Sicherheitskonzept) - Verbesserung Ihres IT-Sicherheitsniveaus
- Erfüllung der NIS2-Anforderungen
Förderprogramm Projektbudget | Förder-höhe | Eigen-anteil |
A + D | 17.900€ | 13.270€ (74%) | 4.630€ |
B | 14.400€ | 11.520€ (80%) | 2.880€ |
C | 30.000€ | 15.000€ (50%) | 15.000€ |
D | 3.500€ | 1.750€ (50%) | 1.750€ |
Wie sichern Sie sich die NIS2-Fördermittel?
- Informieren Sie sich über aktuelle Förderrichtlinien oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.
- Je nach Förderprogramm ist eine frühzeitige Antragstellung erforderlich, daher sollte der Förderantrag immer rechtzeitig vor Projektbeginn gestellt werden.
Beispiel Digital jetzt Förderung
Dokumentenmanagement & IT-Sicherheit
- Mitarbeiteranzahl: 40 Mitarbeiter
- Ziel: Einführung Dokumenten-Managementsystem, Marketing, Datenschutz & IT-Sicherheit
- Investitionssumme: 20.000 €
- Mögliche Fördersumme: 12.000 € (Digital-Zuschuss ohne Förderung für strukturschwache Gebiete)
- Tatsächliche Kosten: 8.000 €
- Nutzen: Schnellere Dokumentenverfügbarkeit, Workflowgesteuerte Aufgabensteuerung, Nachweis der Rechenschaftspflicht und Sensibilisierung im Datenschutz und Verbesserung der IT-Sicherheit
- Softwareauswahl
- Digitale Prozessoptimierung
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Inhouse IT-Team (sofern vorhanden)
- Auswahl des optimalen Customer-Relationship-Managementsystems für Ihr Unternehmen
- Implementierung eines CRM-Systems
- Datenschutzanalyse
- Einführung eines Datenschutzmanagementsystems
- Datenschutzauflage
- Erweiterung eines Qualitätsmanagementsystems
- Erhöhung der IT-Sicherheit
Kundenstimmen
sondern auch bei der Umsetzung bestens unterstützt. “
sondern auch bei der Umsetzung bestens unterstützt. “
Ihre Probleme – Unsere Lösungen
Sie haben Probleme beim IT-Projektmanagement Ihres Unternehmens? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Problemen weiter und haben für alle Fälle die passend Lösung für Sie!
Ihr Problem: Fördermöglichkeiten sind Ihnen bekannt, jedoch scheuen Sie die Beantragung, da Sie wissen, welchen bürokratischen Aufwand dies mit sich bringt?
Unsere Lösung: Wir analysieren das aktuelle Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen und erarbeiten gemeinsam Handlungsempfehlungen. Durch die Einarbeitung der Ergebnisse in einem Digitalisierungplan lässt sich der bürokratische Aufwand deutlich reduzieren.
Ihr Problem: Im Tagegeschäft sind Ihre Mitarbeiter so stark eingespannt, so dass ein IT-Projekt nicht mit der benötigten Priorität umgesetzt werden kann?
Unsere Lösung: Externes IT-Projektmanagement, so steigern Sie die Effizienz Ihrer Prozesse, reduzieren Kosten, profitieren von der langjährigen Erfahrung und Expertise, minimieren Sie Haftungsrisiken durch Datenschutzverletzungen.
Ihr Problem: Durch die Komplexität und die enormen Kosten von IT-Projekten werden diese in Ihrem Unternehmen lieber geschoben?
Unsere Lösung: Hier sollte mit einem kleinen Projekt gestartet werden, so kann man leichter entscheiden, ob man eine Wellenlänge hat. Wir helfen Ihnen gerne dies zu bewältigen!
Austausch: NIS2 effizient umsetzen
Häufige Fragen zu Digital-Jetzt & Digi-Zuschuss
Hier beantworten wir Ihre offenen Fragen.
Die Fördermöglichkeiten sind sehr vielseitig und hängen maßgeblich von dem aktuellem Digitalisierungsniveau des Unternehmens sowie der Ausarbeitung des Digitalisierungsplanes ab. Anbei finden Sie eine Auszug an möglichen Investitionsmaßnahmen:
- Anschaffung neuer Hardware
- Einführung neuer Software
- Digitale Prozessoptimierung
- Erhöhung der IT-Sicherheit
- Optimierung des Datenschutz
- Shopsoftware
- Managementsysteme
- Cloud-Anwendungen
- 3D-Druck
- Künstliche Intelligenz(KI)
- Big Data
- Sensorik
Ja. Neben dem “go digital”-Förderprogramm können Sie zusätzlich Förderungen des BAFA in Anspruch nehmen.
Bei einem mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern bekommt man eine Grundförderung von 50% diese kann dann noch um Bonuspunkte auf bis zu 70% aufgestockt werden. Entscheidend neben der Förderquote ist die Genehmigung durch das BMWi. Hierbei wird der Förderantrag anhand eines Digitalisierungsplanes geprüft. Erst nach Förderzusage darf mit dem Projekt gestartet werden.
Laut der Richtlinie des BMWi darf der Förderhöchstbetrag von 200.000€ pro Unternehmen nicht überschritten werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Antragsportal jeden Monat für ein gewisses Zeitfenster für die Registrierung bzw. Antragsstellung online geschaltet. Für den zweiten Schritt wird ein Digitalisierungsplan benötigt.
Bevor der Digitalisierungsplan erstellt werden kann, muss der Ist-Zustand analysiert werden. Anschließend werden hierauf aufbauend Handlungsempfehlungen erarbeitet, aus denen dann ein Digitalisierungsplan erstellt werden kann. Dieser beschreibt das genaue Vorhaben ist und welchen Mehrwert das Unternehmen daraus ziehen wird.
Die Förderung “Digital Jetzt” baut auf das Angebot der “go-digital”-Förderung auf.
Während mit der “go digital”-Förderung primär die anfängliche Beratung gefördert wird, werden durch die “Digital Jetzt”-Förderung die Umsetzungskosten bezuschusst.
Mit “Digital Jetzt” können dementsprechend Hard- und Software sowie die dazugehörigen Mitarbeiterschulungen gefördert werden.
Wir richten uns auf die Kundenbedürfnissen unserer Kunden aus, generell gehen wenden wir agile Projektmanagement Methoden wie das SCRUM Framework an.
Die Anzahl der Mitarbeiter wird vollzeitäquivalent pro Mitarbeiter berechnet. Dies erfolgt auf Basis der bestehenden Normalarbeitszeit.
Eine Möglichkeit zur Berechnung ist der Rechner der IHK Dresden.
Alternativ können Sie den Rechner auf goquestion.net verwenden:
Die Umsetzung des Projektes muss innerhalb von 12 Monaten nach erfolgtem Zuwendungsbescheid erfolgen.
Nachdem Sie Ihren Abschlussbericht sowie Ihren Zahlungsnachweis beim BMWi eingereicht haben, prüft das Ministerium all Ihre Unterlagen. Anschließend wird die Fördersumme auf Ihr Konto ausgezahlt. Dieser Prozess dauert in etwa 6 bis 8 Wochen.
Die Digital-Jetzt Förderung kann einen wesentlichen Impuls für die Digitalisierung Ihrer Fertigungs- und Betriebsprozesse im Maschinen- oder Anlagenbau leisten. Insbesondere bei mittelständischen Unternehmen dieser Branche, die komplexe und oft manuell geprägte Abläufe haben, stellt die Digitalisierung aufgrund ihrer nicht unerheblichen Kosten eine Herausforderung dar. Gerade deshalb ist es ratsam, das Digital-Jetzt Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht es, finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Soft- und Hardware zu erhalten, um die eigene Produktionstechnologie zu modernisieren und sich zukunftsfähig aufzustellen.